Erbwaffenblockierung
Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass ab dem 1. April 2008
Erben von Schusswaffen, die nicht bereits Inhaber
waffenrechtlicher Genehmigungen (WBK) sind, ihre Erbwaffen
durch ein geeignetes System blockieren lassen müssen.
Die durch uns verwendeten Erbwaffenblockiersysteme sind so entwickelt,
dass sie jederzeit durch zertifizierte Waffenhändler und Büchsenmacher rückstands–
und beschädigungsfrei entfernt werden können.
Wir bieten Ihnen unkomplizierte Blockiersysteme für die unterschiedlichen
Waffensysteme an.
Diese sind:
• Zuverlässig und sicher
• Langlebig
• Unanfällig gegen Störungen
Sie ermöglichen die dauerhafte Pflege und Wartung der Waffen und
gewährleisten Ihnen somit den langfristigen Erhalt des wirtschaftlichen
Wertes und des Erinnerungswertes.
Eine Waffenblockierung kann problemlos zu Hause, bei Ihnen vor
Ort durchgeführt werden. Sprechen Sie uns gerne an…